Booking & Contact
We accept bookings and inquiries via phone, mail, or e-mail! If you are trying to contact us before december, please use the German office adress.
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General Terms and Conditions (only in German so far)
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und nach den folgenden Reise- und Teilnahmebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Der Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich (E-Mail gilt als schriftlich), mündlich oder fernmündlich erfolgen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage des Reiseveranstalters, Sebastian Koch, binden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande, die innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, kann der Anmelder innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme erklären. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich.
2. Bezahlung
Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 255.– pro Person und ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Restbetrag wird ohne nochmalige Zahlungsaufforderung nach Aushändigung des Sicherungsscheines 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Gleichzeitig werden Ihnen die vollständigen Reiseunterlagen übersandt. Für Gruppen ab 20 Personen gelten gesonderte Bedingungen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne übersenden.
Bankverbindung: Sebastian Koch (Les Drugeres), Sparkasse Darmstadt, BLZ: 50850150, Konto: 18008815
3. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Homepage (www.lesdrugeres.com) und aus den Angaben auf der Reisebestätigung.
3.1 . Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen in der Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
3.2. Bei den angegebenen Skipasspreisen handelt es sich um Einzelverkaufspreise. Mögliche Rückerstattungen werden auf Basis von Gruppenpreisen abgerechnet. Die Buchung von Skipässen ist bei "Reiseausschreibungen ohne Skipass" obligatorisch, evtl. Gruppen- bzw. Veranstalterrabatte werden zur Finanzierung der Skipässe der Reiseleiter verwendet.
4. Besondere Bedingungen und Hinweise
Die Ferienwohnungen und Chalets können am Ankunftstag gegen 17:00 Uhr bezogen werden, falls keine andere Zeitangabe auf der Bestätigung vermerkt ist. Am Abreisetag müssen die Wohnungen bis 9:00 Uhr geräumt sein. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Buchungsbestätigung angegeben und auf dem Gutschein bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar und eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vermieter oder Verwalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Wir weisen darauf hin, dass bezüglich der Kaution eine direkte Rechtsbeziehung zwischen dem Reisenden und dem Vermieter/Leistungsträgers besteht, da der Reiseveranstalter Sebastian Koch keine Kontrolle über den Zustand der geräumten Mietobjekte hat. Die Erlaubnis zur Mitnahme von Haustieren ist bei der Anmeldung zu erfragen.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie bei dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises – Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises – 29 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises – Rücktritt unter 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Abweichende Rücktrittsgebühren wie folgt gelten für Buchungen von Gruppen ab 20 Personen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises – Rücktritt bis 34 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises – Rücktritt unter 34 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises – Rücktritt unter 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Gelingt es dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Mietbedingungen zu finden, so werden lediglich 10% des Reisepreises berechnet. Die Rücktrittsgebühren entfallen, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Hierzu ist der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, rechtzeitig eine Namensänderung durchzugeben, damit die notwendigen Umdisponierungen vorgenommen werden können, jedoch kann der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Dem Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von Sebastian Koch in der Pauschale ausgewiesen Kosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Sebastian Koch
Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, Sebastian Koch, oder dessen Vertreter nachhaltig stört (z. B. Den Anweisungen der Hausleitung nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt worden sind, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Erträge. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder geänderten Dispositionen der Eigentümer erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag vor Reiseantritt gekündigt, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Wird der Reisevertrag nach Reisebeginn gekündigt, so erhalten Sie den Teil des Reisepreises zurück, der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters entspricht.
8. Versicherungen
In den Leistungen sind keine Versicherungen außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung spätestens eine Woche nach Erhalt der Reisebestätigung.
9. Haftung des Reiseveranstalters, Sebastian Koch
Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Bereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift usw. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, lediglich Fremdleistungen. Sebastian Koch haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters, Sebastian Koch, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen den Reiseveranstalter, Sebastian Koch, gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter, Sebastian Koch, ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Wetter
Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Falle verantwortlich, insbesondere stellen Schneemangel, nicht Inanspruchnahme der Skipässe oder mehrtägiger Stillstand der Liftanlagen keinen Rücktrittsgrund dar.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger mitzuteilen. Die Leistungsträger haben jedoch weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind Vertreter des Reiseveranstalters, Sebastian Koch, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht so wenden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail umgehend an:
Les Drugères – Riders‘ Lodge, Sebastian Koch, Landwehrstr.10, 64293 Darmstadt
Telefon: +49 (0) 179 67 34 019, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres, § 651m BGB. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Sebastian Koch die Ansprüche zurückweist.
14. Paß-,Visa-, Zoll und Devisenvorschriften
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Vermittelte Fremdleistungen
Leistungen anderer Veranstalter, die in der Leistungsbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht sind, vermittelt der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. Der Reiseveranstalter, Sebastian Koch, haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
16. Teilnehmerkreis
Teilnahmeberechtigt bei Gruppenreisen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist. Minderjährige sind bei Gruppenreisen nur in Absprache mit dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, teilnahmeberechtigt und nur dann, wenn eine dritte Person die Aufsichtspflicht übernimmt. An Individualreisen können Minderjährige in Absprache mit dem Reiseveranstalter, Sebastian Koch, teilnehmen. Bei Minderjährigen ohne Begleitperson ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, bei erwachsenen Begleitpersonen übernehmen diese die Aufsichtspflicht.
17. Gerichtsstand
Falls der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz des Reiseveranstalters, Sebastian Koch, Gerichtsstand. In den übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.09.2009